Brauchtumsfeuer

An sich ist das Verbrennen von Materialien (Äste, Laub, usw.) ganzjährig verboten. Nur für wenige Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen z.B. Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen wie es zur Osterzeit traditionell ist. Es werden daher üblicherweise nur jene Osterfeuer genehmigt bzw. geduldet, die von Vereine, Straßen- und Dorfgemeinschaften usw. angesucht werden und deren Osterfeuer im Sinne des Brauchtums und der religiösen Bedeutung abgebrannt werden sollen. Sollten Sie sich als Privatpersonen dazu entschließen ein Brauchtumsfeuer zu machen, ist eine vorherige Abklärung sowie Anmeldung bei der Gemeinde nötig. Das Formular für die Anmeldung der Gemeinde Himmelberg finden Sie hier

Brauchtumsfeuer

Jedenfalls sind folgende Mindestabstände sind einzuhalten:

  • 50 Meter zu Baumbeständen bzw. Wäldern. 
  • 50 Meter von der Feuerstelle zu Gebäuden jeder Bauart.
  • 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen wie zu Parkplätzen oder Zufahrtsstraßen
  • 100 Meter Energieversorgungsanlagen sowie Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern.

Nur biogene Brennmaterialen verwenden.
Zulässig sind nur unbehandelte Hölzer bzw. trockener Strauch- und Baumschnitt. Andere Brennstoffe und nicht biogene Materialien (wie Kartonagen) sind für Brauchtumsfeuer nicht zulässig. Abfälle oder Sperrmüll (Baumaterialien) dürfen keinesfalls verbrannt werden.

Löschmittel bereithalten.
Um ein unkontrolliertes Abbrennen rechtzeitig vermeiden zu können, sollten geeignete Löschmittel nahe des Oster- bzw. Brauchtumsfeuers bereitgestellt werden, wie ein Wasserbehälter (Güllefass) oder Feuerlöscher.

Im Ernstfall Notruf (122) wählen. 
Sollte das Brauchtumsfeuer nicht den vorgesehenen Brandverlauf aufweisen und eventuell außer Kontrolle geraten, so ist unverzüglich die Feuerwehr per Notruf 122 zu alarmieren, um eine eine Verbreitung des Feuers oder andere Schäden zu verhindern. Dazu ist es auch notwendig immer Zufahrten für Feuerwehr- und Rettungskräfte sowie Hydranten und Löschwasserbezug freihalten.

Quelle: Landesfeuerwehrverband Kärnten

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